Jeder Unternehmer muss einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall anzeigen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen vorliegt. Mit umfangreichen Erläuterungen, wer zu informieren ist, welche Fristen einzuhalten sind und wie die Angaben in der Unfallanzeige erfolgen müssen.
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